Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Beherbergungs- und sonstigen Verträge, die zwischen dem Anbieter, Ort der Zeit, Inhaberin Lisa Marie Zimmermann, im nachfolgenden – Anbieter – genannt, mit Dritten (Gast/Vertragspartner), im nachfolgenden – Vertragspartner – genannt, abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten sonstigen Leistungen des Anbieters. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Ferienwohnungen und Übernachtungszelten (Glamping-Zelten), weiteren Räumlichkeiten, Grundstücksflächen und Veranstaltungszelten für z.B. Events/Veranstaltungen und sonstige Leistungen sowie Ausrüstung für Freizeitaktivitäten, dem Verkauf von Speisen und Getränken und sonstigen Programmen sowie der organisatorischen und administrativen Planung und Durchführung von Events/Veranstaltungen, sonstigen Projekten sowie Dienstleistungen/Dienstleistungsangeboten. Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.

AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

Besondere Hinweise zur Nutzung der Innen- und Aussenanlagen

Die historische Wassermühle Stenten steht samt aller Nebengebäude (Apartmenthaus, Backhaus), den Wasserläufen der Stente, dem Mühlenbach, dem Mühlenteich, dem Hofplatz, aller Terassenflächen sowie dem Garten nördlich der Mühle unter Denkmalschutz und ist von historischer Bedeutung. Die benannten Bereiche sowie alle Räume des Anbieters, alle Zuwegungen und alle weiteren Innen- und Außenanlagen sind in ihrer Baulichkeit unantastbar. Die Außenanlagen sind von mehreren Wasserflächen durchzogen. Für alle Flüsse und Teiche gilt absolutes Badeverbot. Die elterliche Aufsichtspflicht für Kinder unter 18 Jahren gemäß BGB ist unerlässlich.

Beherbergung Ferienwohnungen / Glamping-Zelte

Buchung

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die schriftliche/elektronische Bestätigung des Anbieters für eine vom Vertragspartner vorgenommene Reservierung zustande. Dieser Beherbergungsvertrag ist für beide Vertragspartner bindend. Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung unverzüglich nach Erhalt der Rechnung vollständig im Voraus bezahlt hat und die bestellten Ferienwohnungen/Glamping-Zelte nicht vor 15.00 Uhr am Anreisetag storniert hat. Bei Nichterscheinen des Gastes wird der volle Betrag des gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet. Für Umbuchungen berechnet der Anbieter eine Servicepauschale in Höhe von 20,00 EUR pro Umbuchung. Die Möglichkeit der Umbuchung kann nicht garantiert werden. Die Verfügbarkeit wird im Einzelfall geprüft.  Der Vertragspartner erhält durch den Anbieter eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftlich/elektronische Reservierungsbestätigung. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einer bestimmten Ferienwohnung/einem bestimmten Glamping-Zelt. Die Buchung für reservierte, aber noch nicht bezahlte Ferienwohnungen/Glamping-Zelte ist nicht bindend.

Sofern die Übernachtungskosten nicht zu 100% bis 14 Tage vor dem Anreisetag in Vorkasse gezahlt worden sind, behält der Anbieter sich das Recht vor, die reservierte Ferienwohnung/das reservierte Glamping-Zelt anderweitig zu vermieten, ohne dass der Vertragspartner daraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Der Anbieter behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren. In bestimmten Zeiten können nur Buchungen angenommen werden, die eine Mindestaufenthaltsdauer erfüllen. Die Vorgaben können sich nachfragebedingt ändern.

Sämtliche Buchungen, einschließlich Gruppenbuchungen, von Ferienwohnungen/Glamping-Zelten können nur durch garantierte Reservierungen bei entsprechender Vorauszahlung erfolgen. Zusätzlich gelten bei Gruppenbuchungen die gesonderten Vertragsbestimmungen des Anbieters.

Für langfristige Buchungen, deren Reisepreis noch unbekannt ist, erhält der Vertragspartner eine vorläufige Reservierungsbestätigung. Sobald der gewünschte Termin buchbar ist, erhält der Vertragspartner vom Anbieter die entsprechende Buchungsbestätigung und Rechnung. Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung kann der Vertragspartner diese Buchung kostenfrei ändern oder stornieren.

Weiterverkauf

Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Ferienwohnungen/Glamping-Zelten ist untersagt. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen den Anbieter ist nicht zulässig. Der Anbieter ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Vertragspartner bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.

Storno

Der Vertragspartner kann den Beherbergungsvertrag jederzeit schriftlich/elektronisch stornieren. Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Eingang dieser beim Anbieter. Stornierung bis einschließlich 90 Tage vor Anreise = 25%; Stornierung 60 bis 90 Tage vor der Anreise = 50% des Beherbergungsbetrages; Stornierung 30 bis 59 Tage vor der Anreise = 75 % des Beherbergungsbetrages; Stornierung 15 bis 29 Tage vor der Anreise = 90% des Beherbergungsbetrages; Stornierung später als 15 Tage vor der Anreise 95% des Beherbergungsbetrages.

Kontingentvertrag

Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Besteht die Leistungspflicht vom Anbieter neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sogenannten Pauschalreisevertrag. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet oder die durch den Vertragspartner verursacht werden. Der Vertragspartner wird insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen. Für Buchungen im Rahmen eines Kontingentvertrages oder für eine Reservierung von mehr als fünf Ferienwohnungen/Glamping-Zelte pro Nacht, gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen.

An- und Abreise

Die Zurverfügungstellung der Ferienwohnungen/Glamping-Zelte erfolgt ausschließlich zu Beherbergungs-zwecken. Reservierte Ferienwohnungen/Glamping-Zelte stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des Anreisetages und bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise/ frühere Anreise mit dem Anbieter im Voraus vereinbart werden. Stimmt der Anbieter einer späteren Abreise zu, ist der Anbieter berechtigt, für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnungen/Glamping-Zelte 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 16.00 Uhr erfolgen, wird der volle Tagespreis der Ferienwohnungen/Glamping-Zelte erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf eine spätere Abreise besteht nicht.

Nutzung

Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Objekt und deren Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen. Das gemietete Objekt, das Inventar und sonstige Gegenstände sind bei Ankunft zu überprüfen und eventuelle Mängel dem Anbieter noch am gleichen Tag zu melden. 24 Stunden nach Bezug ohne Rückmeldung gilt die Ferienwohnung/das Glamping-Zelt als mängelfrei übernommen. Sollten während des Aufenthaltes Mängel auftreten, so ist der Vertragspartner verpflichtet, auch diese unverzüglich dem Anbieter anzuzeigen. Soweit der Anbieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Schäden und verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Vertragspartner zu erstatten. Die Räume des Anbieters, alle Zuwegungen und die Innen- und Außenanlagen sind in ihrer Baulichkeit unantastbar, der Tageszustand am Anreisetag ist gegeben. Der Anbieter kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung, verlangen.

Haustiere

Nur nach vorheriger Anmeldung und Zustimmung durch den Anbieter können bis zu zwei Haustiere pro Ferienwohnung/Glamping-Zelt mitgebracht werden. Wegen des zusätzlichen Aufwands bei der Endreinigung berechnen wir pro Hund oder Katze je Aufenthalt eine geringe Servicegebühr, die dem Buchungstool zu entnehmen ist. Kleintiere im Käfig kosten nichts extra, sofern durch sie keine Verschmutzungen hervorgerufen werden, die zu einem zusätzlichen Aufwand bei der Endreinigung führen. Hunde sind in den Außenanlagen an der Leine zu führen. Hundekot ist sofort vom Hundehalter zu entfernen. Hunde und Katzen müssen über einen aktiven Flohschutz verfügen und gegen Tollwut geimpft sein. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzuzeigen. Ferner müssen sie per Chip oder Tätowierung identifizierbar sein.

Rauchverbot

In sämtlichen Ferienwohnungen/Glamping-Zelten und öffentlichen Bereichen des Gebäudes ist das Rauchen verboten. Auf dem Grundstück ist das Rauchen nur in ausgewiesenen Bereichen gestattet. Bei Verstoß wird dem zuwiderhandelnden Gast eine Extrareinigungsgebühr von 50,00 Euro in Rechnung gestellt. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Rauchverbot eine Weitervermietung wegen anhaltender Geruchsbelästigung nicht möglich sein, so behält sich der Anbieter vor, den zuwiderhandelnden Gast in voller Höhe mit dem geltenden Tagessatz der Ferienwohnung zu belasten, auch nach dessen Abreise. Die Hausordnung ist einzuhalten.

Reinigung

Während des Aufenthaltes obliegt dem Vertragspartner die laufende Reinigung seiner gebuchten Ferienwohnung/seines Glamping-Zeltes einschließlich des Outdoor-Küchen- und Badbereiches. Bei Abreise ist das Objekt ordentlich und mit gereinigten Gebrauchsgegenständen zu übergeben. Dies schließt die Reinigung genutzter Gebrauchsgegenstände wie unter Anderem des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke und Gläser ein. Sofern dies nicht erfolgt, ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand berechtigt. Die Schlüsselübergabe erfolgt beim Anbieter und muss spätestens am Abreisetag um 11 Uhr erfolgt sein.

Preise

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Anbieter vor, die Preise entsprechend anzupassen. Im ausgeschriebenen Übernachtungspreis inbegriffen sind Wasserverbrauch, Gas, Elektrizität und Unterkunft in der Ferienwohnung/dem Glamping-Zelt.

Veranstaltungen

Buchungen / Teilnehmerzahl / Termine

Die Angebote des Anbieters sind freibleibend. Der Anbieter unterbreitet dem Vertragspartner ein Angebot für seine Veranstaltung. Der für beide Vertragspartner verbindliche Vertrag kommt durch die schriftliche/elektronische Annahme des Angebots durch den Vertragspartner zustande. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch den Anbieter zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Anbieter die genaue, endgültige Teilnehmerzahl spätestens zehn Werktage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter dem schriftlich/elektronisch zustimmt. Stimmt der Anbieter zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Stimmt der Anbieter nicht schriftlich/elektronisch zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist der Anbieter berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Reservierte Räume/Zelte stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich/elektronisch vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlich/elektronischen Zustimmung des Anbieters und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Vertragspartner zumutbar sind. Bei Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr hinausgehen kann der Anbieter, wenn nicht schriftlich/elektronisch ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde 120,00 Euro zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Anbieter gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.

Behördliche Genehmigungen

Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich/elektronisch nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vorgaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen.

Haftung

Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Der Anbieter kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstiger Gegenstände vorher mit dem Anbieter abzustimmen. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, u. a. auch für Schäden durch z. B. unsachgemäße Befestigungen, Anbringung von Nägeln, Schrauben, Klebebänder und auch deren Rückstände, besondere Verschmutzungen an Wand oder Boden oder Inventar etc. die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher (geladene u. nicht-geladene), Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Die Räume des Anbieters, alle Zuwegungen und die Innen- und Außenanlagen sind in ihrer Baulichkeit unantastbar, der Tageszustand am Anreisetag ist gegeben. Der Anbieter kann vom Vertragspartner die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung, verlangen.

Mitgebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat der Anbieter das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung oder kostenpflichtige Vernichtung nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Anbieters nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners. Störungen oder Defekte an vom Anbieter zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Anbieter möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung des Anbieters. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Anbieter belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung stehen dem Anbieter frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Anbieters gehen zu Lasten des Vertragspartners.

Beschaffte Einrichtungen

Der Vertragspartner ist mit Zustimmung des Anbieters berechtigt, eigene Telefon -, Fax- und Datenübertragungseinrichtungen zu nutzen. Dafür kann der Anbieter eine Anschlussgebühr berechnen. Beschafft der Anbieter für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt der Anbieter im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftlich/elektronisches Anfordern frei. Eine Haftung des Anbieters wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.

Mitgebrachte Speisen und Getränke

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist dem Vertragspartner und den Teilnehmern der Veranstaltung nicht gestattet. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann eine anders lautende schriftlich/elektronische Vereinbarung hierüber getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemeinkostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist der Anbieter berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Anbieter für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.

Werbung durch den Vertragspartner

Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Veranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlich/elektronischen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat der Anbieter das Recht, die Veranstaltung abzusagen und den vollen Veranstaltungsbetrag in Rechnung zu stellen. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Anbieter, insbesondere durch Verwendung des Anbieternamens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlich/elektronischen Einwilligung des Anbieters.

Rücktritt des Vertragspartners

Ein Rücktritt des Vertragspartners von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Anbieter der Vertragsaufhebung ausdrücklich schriftlich/elektronisch zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung müssen jeweils schriftlich/elektronisch erfolgen. Sofern zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner eine Frist für den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Vertragspartner innerhalb dieser Frist vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Vertragspartners erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Anbieter ausübt. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Anbieter einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der Anbieter hat die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet den Anspruch in voller Höhe unverzüglich zu zahlen. Ihm steht frei nachzuweisen, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Anbieter wird auf bestätigten Nachweis hin, eine Rückerstattung vornehmen. Dem Anbieter steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

Tritt der Vertragspartner zurück, ist er verpflichtet alle durch den Rücktritt tatsächlich entstehenden bzw. durch den Ausfall verursachten Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand zu übernehmen.

Wenn nicht anders schriftlich/elektronisch vereinbart, ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, als durch den Ausfall verursachte Kosten mind. in folgendem Umfang in Rechnung zu stellen: Räumlichkeiten, in Höhe der üblichen Raummiete; Getränke und Speisen, 70 % des entgangenen Speisen- und Getränkeumsatzes (Berechnung: Vereinbarter Verzehrpreis x Teilnehmerzahl + 2 Getränke je Gast. War die Bestellung noch nicht detailliert vereinbart, wird das preiswerteste aktuelle Buffet angesetzt.); sonstige Leistungen, gemäß Vertrag.

Rücktritt des Anbieters

Sofern vereinbart wurde, dass der Vertragspartner innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn dem Anbieter Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Leistungen vorliegen und der Vertragspartner auf E-Mail-Rückfrage des Anbieters mit Fristsetzung von 3 Werktagen auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Anbieter gesetzten angemessenen Nachfrist von 3 Werktagen nicht geleistet, so ist der Anbieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Forderung.

Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls: – Höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurden; wesentlich kann dabei die Identität des Vertragspartners, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; – der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dieses dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist oder ein Verstoß vorliegt. Der berechtigte Rücktritt des Anbieters begründet keinen Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz.

Zahlungen

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren (außer Parkgebühren) und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Anbieter vor, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für bereits abgeschlossene Verträge, für die die vertraglich vereinbarten Leistungen noch nicht erbracht wurden. Gültige Zahlungsmittel sind Paypal, Überweisung per Rechnung sowie Kreditkarten gem. Vertrag und Debitkarten, in Einzelfällen ebenfalls Barzahlung. Zahlungen werden ausschließlich in Euro akzeptiert. Die Abgabe von Dienstleistungen gegen später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auf der Website des Anbieters veröffentlichten Preisen. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat der Anbieter das Recht, Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Rechnungen sind grundsätzlich direkt mit den im vorausgegangenen Text angegebenen Zahlungsmitteln zu begleichen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen. Rechnungen des Anbieters ohne Fälligkeitsdatum sind sofort fällig und binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Anbieter kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen.

Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt den Anbieter, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu

100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig. Alle weiteren anfallenden Inkassokosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des Anbieters nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit schriftlich/elektronischer Zustimmung des Anbieters abgetreten werden. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Anbieterleistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung, garantierte Buchung oder Gutscheine) eine Kreditkarte, ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Anbieter nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

Gutscheine

Ein Gutschein kann lediglich für Anbieter-eigene-Leistungen beim Anbieter eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Gutscheine von externen Partnern/Reiseveranstaltern können nicht im Rahmen von Onlinebezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an den Anbieter Ort der Zeit, Inh. Lisa Marie Zimmermann, Alter Mühlenweg 11-13, 24811 Stenten.

Haftung

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Ferienwohnung/Glamping-Zelt, Veranstaltungsbereiche und Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn entstandenen Schäden dem Anbieter zu ersetzen. In diesem Fall ist die Nachforderung sofort fällig. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die von Subunternehmern zu verantworten sind, die eigenständige Leistungen auf der Anlage anbieten, sowie nicht für Sachschäden oder Verluste, die dem Vertragspartner, seinen Mitreisenden oder Besuchern durch seine Erfüllungs-, Verrichtungsgehilfen oder sonstigen Dritten entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Insbesondere nicht für Flora-, Fauna- und wetterbedingte Schäden. Der Vertragspartner haftet gesamtschuldnerisch für seine Mitreisenden, Gäste und Haustiere.

Der Anbieter haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet der Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Anbieter beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Anbieters steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Vertragspartner bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Vertragspartner verpflichtet, den Anbieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Für eingebrachte Sachen haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Anzeige macht. Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wird dem Gast ein Stellplatz auf dem Anbieterparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Anbieters besteht nicht. Die StVO ist zu beachten. Es ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Anlage des Anbieters anzuzeigen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige Dritte Personen zu verantworten sind.

Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand

Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner der Sitz des Anbieters. Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, ist der Sitz des Anbieters.

Gerichtsstand für Vollkaufleute sowie für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv- Prozesse, ist der Sitz des Anbieters.

Nebenabreden

Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich/elektronisch zu erfolgen.

Datenschutz

Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.

Foto und Filmaufnahmen

Der Anbieter ist zu jeder Zeit, auch während jeglicher Events/Veranstaltungen, berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos zu Marketingzwecken zu erstellen. Sollte der Vertragspartner damit nicht einverstanden sein, ist dies am Anreisetag zu äußern. An den Fotoaufnahmen können keine Rechte erlangt werden.

Irrtumsvorbehalt

Wir behalten uns vor, Irrtümer wie z.B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Teilunwirksamkeit

Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Schlussbestimmungen

Mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Vertragspartner stimmt der Vertragspartner der Verarbeitung seiner persönlichen Daten im Rahmen der Datenschutzrichtlinie zu und erkennt die jeweils gültige Hausordnung sowie den Hygieneplan des Anbieters an.

 

Ort der Zeit
Inh. Lisa Marie Zimmermann

Alter Mühlenweg 11-13
24811 Stenten

USt-IdNr. DE356034426 

Stand Februar 2023